Als Ihr Anwalt bin ich Ihr Berater in allen rechtlichen Fragen und vertrete Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Komplexität des gesamten Rechts bzw. der einzelnen Rechtsgebiete macht es dabei heutzutage nötig, im Sinne einer effektiven Beratung einige Schwerpunktgebiete besonders zu bearbeiten. Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich folgende Interessenschwerpunkte gewählt:
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Familienrecht
- Deutsch-italienischer Rechtsverkehr
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mietverhältnisse betreffen einen Großteil von uns und sind eine der Hauptquellen für rechtliche Auseinandersetzungen. Zahlreiche Vorschriften, vor allem zum Schutz des Mieters, regeln die Wohnraummiete. Bei Gewerberäumen sind die Parteien in der Vertragsgestaltung wesentlich freier. In beiden Fällen gilt aber: Nicht alles was vereinbart wird, ist auch erlaubt! Den Gang zum Anwalt sollten Sie daher nicht scheuen, wenn der Konflikt, z.B. bei Mängelansprüchen, bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung oder nachhaltiger Störung des Mietverhältnisses, unvermeidlich geworden ist und es um die Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen vor Gericht geht.
Anwaltliche Beratung im Vorfeld des Vertragsschlusses ist aber auch wichtig, um späteren Konfliktstoff auf beiden Seiten zu vermeiden. Ob bei frei ausgehandelten oder formularmäßigen Verträgen, Vertragsüberprüfung bzw. eine umsichtige Vertragsgestaltung, die die jeweilige Interessenlage und die geltenden Bestimmungen berücksichtigt, trägt zu einem reibungslosen Ablauf des Mietverhältnisses bei.
Familienrecht
Wer bekommt wieviel Unterhalt? Wie steht es mit dem Versorgungsausgleich? Wer erhält das Sorgerecht? Wie hoch ist der Unterhalt für die Kinder? Das sind die entscheidenden Fragen bei Scheidungen und Aufhebungen von Lebenspartner-schaften. Die gesetzlichen Regelungen in diesem Zusammenhang sind vielfältig und weit verzweigt.
Nicht umsonst hat der Gesetzgeber bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen die Einschaltung eines Rechtsanwalts vorgeschrieben. Als Ihr Anwalt habe ich in jedem Fall darauf zu achten, dass Ihre unterhalts- und sorgerechtlichen Ansprüche als Ehegatte bzw. Lebenspartner unter Berücksichtigung aller Ihrer Lebensumstände gewahrt werden.
Deutsch-italienischer Rechtsverkehr
Ein integraler Bestandteil meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Betreuung von Mandaten in deutscher und italienischer Sprache in allen genannten Schwerpunktgebieten. Darüberhinaus werde ich tätig bei der Beitreibung von Forderungen für Mandanten in Deutschland und Italien. Mein Sprach- und Fachkenntnisse sowie die Kenntnisse der juristischen Praxis „hier und dort“ erlauben es mir, Geschäftsvorgänge in beiden Ländern von Anfang bis Abschluss koordiniert zu begleiten.