Anwaltliche Tätigkeit bedeutet auch immer Aufwand in Geld. Es ist Teil einer zuverlässigen Beratung, dass Sie noch bevor Sie sich zur Erteilung eines Mandats entschließen, hierzu klare und verbindliche Aussagen erhalten.
Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für Beratungen, Verhandlungen und Gerichtsverfahren ist für die Berechnung der Gebühren der Gegenstandswert maßgebend, also die Summe, um die gestritten wird. Das ist der Regelfall der Vergütung in außergerichtlichen und gerichtlichen Fällen.
Übrigens sieht das RVG eine Erstberatung an Verbraucher vor, die eine gute Möglichkeit für einen anfänglichen Kontakt zu Ihrem Anwalt ist. Im Rahmen einer solchen Erstberatung kann ich Ihnen eine erste Einschätzung der Sache und Hinweise zum weiteren Vorgehen in Ihrer Angelegenheit geben. Die Mindestgebühr für eine Erstberatung beträgt 25 EUR und darf einen Höchstbetrag von 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer nicht übersteigen.
Daneben besteht aber auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu treffen, bei der die Höhe der Vergütung nach individuell ausgehandeltem Stundensatz berechnet wird. Dieses Vorgehen ist anzuwenden in jedem Fall bei der Mediation, sowie für juristische Übersetzungen die Ausarbeitung von rechtlichen Gutachten und der Vertragsgestaltung, sowie bei einer dauerhaft begleitenden Rechtsberatung. Eine Honorarvereinbarung ist Grundlage für jede Mediation. Je nach Schwierigkeit der Angelegenheit reicht der Stundensatz von 100,00 EUR bis 200,00 EUR zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer.